
Das Arbeitsrecht könnte auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden und dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet Themen wie das Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.
Weitere Schwerpunkte sind Informationen und Hinweise zu Rechtssprechung zu Themen wie Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung Arbeitsvertrag, Abmahnung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation, Insolvenz des Arbeitgebers.
Arbeitsschutzrecht
Beinhaltet sind hier alle Gesetze und Bestimmungen, die sich auf den Schutz insbesondere der Gesundheit des Arbeitnehmers beziehen.
Kündigungsrecht
Die Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Hier sind viele Vorschriften einzuhalten, die bei Nichtbeachtung
die Unwirksamkeit der Kündigung und damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.
Wichtig hierbei ist, dass die Unwirksamkeit einer Kündigung nur durch die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden kann.
Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Unternehmensinsolvenz gelten zahlreiche Sondervorschriften, etwa zum Insolvenzgeld, zu Gehaltsabtretungen, zur Kündigung oder zu Sozialplänen.
Abfindung
Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung im Regelfall keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat.
Existiert kein Sozialplan und bietet der Arbeitgeber nicht bereits im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung an, ist der Arbeitnehmer vielmehr darauf angewiesen, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Zahlung einer Abfindung zu vereinbaren.
In der Regel ist hierbei die Zahlung eines halben Monatslohnes pro vollendetem Beschäftigungsjahr eine realistische Grössenordnung.
Betriebsverfassung
Beinhaltet die Umsetzung und Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben wie Arbeitszeitgestaltung, Entwicklung betrieblicher Lohnsysteme usw.
Arbeitnehmer
Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Vermeidung von Interessenkollisionen im arbeitsrechtlichen Bereich ausschließlich Arbeitnehmer und Angestellte vertrete.