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Insolvenzrecht |
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Gekennzeichnet ist eine Insolvenz durch die Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinem Gläubiger nicht erfüllen kann. Das Insolvenzrecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten beider Seiten. Das Verfahren wird auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners vom Insolvenzgericht durchgeführt, das mit der Verwertung einen Insolvenzverwalter beauftragt und beaufsichtigt. |
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Insolvenzgründe
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Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Dieser ergibt sich aus: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung. |
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Insolvenzordnung
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Regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. |
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Insolvenzverfahren
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Dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. |
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Sicherungsmassnahmen
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Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag kann das Insolvenzgericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen anordnen, wie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. |
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Zuständigkeit
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Zuständig für den Insolvenzantrag ist das Insolvenzgericht bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. |
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Antragstellung
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Berechtigt zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner, sowie jeder Gläubiger, wenn ein besonderes Rechtsschutzinteresse besteht (Ausgleich seiner Forderung). |
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Restschuldbefreiung
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Steht am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Der Schuldner startet schuldenfrei in eine neue Zukunft. |
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